Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110

    Beschreibung

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

    Adresse

    Postanschrift

    Saint-Péray-Straße 11

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 14:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-301

    Telefon: 06078 781-302

    Telefon: 06078 781-303

    Telefon: 06078 781-304

    Telefon: 06078 781-305

    E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Groß-Umstadt - Sicherheit und Ordnung - Abt. 120

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 44

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Kontakt

    Telefon: 06078 7810

    E-Mail: ordnungsamt@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    • Herrn Uwe Schmidt
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781152

      E-Mail: uwe.schmidt@gross-umstadt.de

    • Frau Silke Mayer
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781158

      E-Mail: silke.mayer@gross-umstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Groß-Umstadt - Stadtkasse und Abgaben - Abt. 350

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Kontakt

    Telefon: 06078 7810

    E-Mail: stadtkasse@gross-umstadt.de

    E-Mail: steueramt@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gefährliche Hunde, Hunde, Hundeführerschein, Hundeverordnung, Wesenstest, Sachkundenachweis, Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English