Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Umstadt - Sicherheit und Ordnung - Abt. 120

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 44

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Kontakt

    Telefon: 06078 7810

    E-Mail: ordnungsamt@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    • Herrn Uwe Schmidt
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781152

      E-Mail: uwe.schmidt@gross-umstadt.de

    • Frau Silke Mayer
      Postanschrift

      Georg-August-Zinn-Straße 44

      64823 Groß-Umstadt

      Telefon Festnetz: 06078 781158

      E-Mail: silke.mayer@gross-umstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Standplatz, Märkte, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English