Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110
Beschreibung
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Adresse
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
Postfach
64823 Groß-Umstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-301
Telefon: 06078 781-302
Telefon: 06078 781-303
Telefon: 06078 781-304
Telefon: 06078 781-305
E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Arndt
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781300
E-Mail: sabrina.arndt@gross-umstadt.de
Frau Ramona Walther
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781302
E-Mail: ramona.walther@gross-umstadt.de
Frau Esther Bartsch
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781305
E-Mail: esther.bartsch@gross-umstadt.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis