Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110
Beschreibung
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Adresse
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
Postfach
64823 Groß-Umstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-301
Telefon: 06078 781-302
Telefon: 06078 781-303
Telefon: 06078 781-304
Telefon: 06078 781-305
E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Arndt
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781300
E-Mail: sabrina.arndt@gross-umstadt.de
Frau Ramona Walther
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781302
E-Mail: ramona.walther@gross-umstadt.de
Frau Esther Bartsch
Postanschrift
Saint-Péray-Straße 11
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781305
E-Mail: esther.bartsch@gross-umstadt.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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