Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110

    Beschreibung

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

    Adresse

    Postanschrift

    Saint-Péray-Straße 11

    Postfach

    64823 Groß-Umstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 14:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-301

    Telefon: 06078 781-302

    Telefon: 06078 781-303

    Telefon: 06078 781-304

    Telefon: 06078 781-305

    E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, Personaldokument, Personalausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Beantragung, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, Ausweis, vorübergehend, Lichtbildausweis, PA, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Neuer PA, vorläufig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de