Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Groß-Bieberau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 28-30

    64401 Groß-Bieberau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Montag, Dienstag und Donnerstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 8006-0

    Telefax: 06162 8006-27

    E-Mail: stadtverwaltung@gross-bieberau.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut:

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de