Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Griesheim - Stadtplanungs- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 75

    64347 Griesheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Schillerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wagenhalle
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linie 4
      • Straßenbahn: Linie Linie 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06155 701-262

    Telefax: 06155 701-182

    E-Mail: bauamt@griesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ungeziefer, Ratte, Nagetier, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Nagetiere, Hausratte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English