Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Griesheim - Steuer- und Gebührenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 75

    64347 Griesheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Schillerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ostseite des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wagenhalle
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linie 4
      • Straßenbahn: Linie Linie 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06155 701-126

    Telefon: 06155 701-120

    Telefax: 06155 701-216

    E-Mail: steueramt@griesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Sterben, Beisetzung, Tod, Begräbnis, Bestatter, Todesfall, Beerdigung, Verstorben, Bestattungen, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English