Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Erzhausen: Fundsachen
Folgen Sie dem Link, dann gelangen Sie direkt auf die Seite des Fundbüros der Gemeinde Erzhausen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Erzhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Rodenseestraße 3
Postfach
64390 Erzhausen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 17:45 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 9767-0
Telefax: 06150 9767-76
E-Mail: ewo@erzhausen.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen