Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Erzhausen: Abfall: Altpapier

    Für die Abfallentsorgung ist für Erzhausen der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.

    Die An-/Ab- oder Ummeldung erfolgt über die Finanzverwaltung im Rathaus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Hinweise für Erzhausen: Abfall: Altpapier

    Für eine Abfallberatung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.

    Für die An-/Ab- oder Ummeldung ist der Fachbereich FB II: Finanz- und Steuerverwaltung zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erzhausen - FD III/3: Abfall und Abwasser

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@erzhausen.de

    Formulare

    Restmüll-, Bio- und Papiertonnen beantragen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben

    Beschreibung

    Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.

    Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:

    • Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern

      • Grundsteuer A und B 
      • Gewerbesteuer 
      • Hundesteuer Spielapparatesteuer
          
    • Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen 
    • Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen 

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Formulare

    Restmüll-, Bio- und Papiertonnen beantragen

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    blaue Tonne, Altpapier, Wertstoffhof, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English