Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erzhausen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    Postfach

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:00 - 17:45 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 9767-0

    Telefax: 06150 9767-76

    E-Mail: ewo@erzhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Erzhausen: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    PA, geschieden, Geschieden, Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, anderer Name, Aufhebung, Ausweis ausstellen, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Perso, Nachname, Beantragung, Personaldokument, Scheidung, elektronischer Personalausweis, Namensänderung, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de