Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Erzhausen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rodenseestraße 3

    Postfach

    64390 Erzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:00 - 17:45 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 9767-0

    Telefax: 06150 9767-76

    E-Mail: ewo@erzhausen.de

    Formulare

    Zustimmungserklärung zur Ausstellung/Verlängerung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neuer PA, Identitätsnachweis, PA, Ausweis beantragen, Beantragung, Personalausweis, Ausweis ausstellen, Ausweis, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personaldokument, Perso, ersten, zum ersten Mal, erstmalig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English