Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Fachbereich 5 Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Rund um den Franz-Gruber-Platz
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 3009-0
Telefax: 06071 3009-55
E-Mail: gemeinde@eppertshausen.de
Kontaktperson
Frau Anna-Katharina Alles-Bernhard
Frau Birgit Buchheim
Frau Alexandra Enders
Herr Volker Murmann (Fachbereichsleiter Fachbereich V)
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 d Gewerbeordnung (GewO)
- Spielverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielautomaten, Spielhalle, Spielverordnung, Lotterien, Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Spielbank