Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem PartnerOnline erledigen

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern

    Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.

    Beschreibung

    Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländer, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienst

    Voranmeldung einer Eheschließung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Personenstandsangelegenheiten, Ortsgericht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 2002-101

    Telefon: +49 6071 2002-102

    Telefon: +49 6071 2002-103

    Telefon: +49 6071 2002-104

    Telefax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: standesamt@dieburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Cicchelli
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002104

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Fornoff
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002102

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Laumann
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002103

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Maier
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002101

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Miftaroska-Memet
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002-101

      Telefon Festnetz: 06071 2002-103

      Telefon Festnetz: 06071 2002-102

      E-Mail: Standesamt@dieburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hochzeit, Trauung, Die Ehe schließen, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de