Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden. 

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Dieburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.

    Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 2002-119

    Telefon: +49 6071 2002-120

    Telefon: +49 6071 2002-319

    Telefon: +49 6071 2002-419

    Telefax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: ewo@dieburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Clement
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002120

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Kemper
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002319

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Scharf
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002119

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    • Frau Schwarzkamp
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002419

      E-Mail: ewo@dieburg.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Wegzug ins Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English