Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.

    Zuständigkeit

    An das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Personenstandsangelegenheiten, Ortsgericht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Telefon: +49 6071 2002-101

    Telefon: +49 6071 2002-102

    Telefon: +49 6071 2002-103

    Telefon: +49 6071 2002-104

    Telefax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: standesamt@dieburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Cicchelli
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002104

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Fornoff
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002102

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Laumann
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002103

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Maier
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002101

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Miftaroska-Memet
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002-101

      Telefon Festnetz: 06071 2002-102

      Telefon Festnetz: 06071 2002-103

      E-Mail: Standesamt@dieburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes, falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihre Notarin/Ihr Notar müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 18.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Annahme als Kind, Annahme Minderjähriger, Adoptionspflege, adoptieren, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Adoptionsaufhebung, Kind - Adoption, Adoptionsvermittler, Eltern - Adoption, Adoptionsvermittlungsstellen, halb-offene Adoption, Adoptiveltern, Beurkundung der Adoption, Babyklappe, Adoptivfamilie, Adoptivkind, Adoptionsurkunde, inkognito-Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English