Ausbildungsdauer Verkürzung

    Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung

    Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.

    Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

    Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

    • der Besuch einer Berufsschule,
    • eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).

    Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.

    Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Zuständige Kammern,
    • Agentur für Arbeit
    • Jobcenter

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 89

    64295 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 871-0

    Telefax: 06151 871-101

    E-Mail: info@darmstadt.ihk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 26

    65183 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0611 1500-0

    Telefax: 0611 1500-222

    E-Mail: info@wiesbaden.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
      • Abschlusszeugnis
      • Zertifikat

    Voraussetzungen

    • berufliche Vorbildung

    Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

    Die zuständige Kammer entscheidet darüber:

    • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
    • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
    • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

    Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 01.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Berufsgrundbildungsjahr, BVJ, Anrechnung von Ausbildungszeiten, BGJ, Anrechnungsverordnung, Berufsvorbereitungsjahr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de