Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Gemeinde Babenhausen - Fachbereich VI - Soziales & Familie
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 2
64832 Babenhausen
Kontakt
Telefon: 06073 602-0
E-Mail: little-bird@babenhausen.de
E-Mail: soziales@babenhausen.de
Weitere Informationen
Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.
Rechtsgrundlage(n)
- SGB VIII - Kinder- und JugendhilfegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- JugendschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
- Der FamilienAtlasKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Alkohol, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Medien