Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Babenhausen - Fachbereich IV Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 2

    64832 Babenhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:30 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06073 602-0

    E-Mail: klaeranlage@babenhausen.de

    E-Mail: strassenbeitraege@babenhausen.de

    E-Mail: tiefbau@babenhausen.de

    Weitere Informationen

    Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English