Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Babenhausen - Fachbereich III - Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 2

    64832 Babenhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:30 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06073 602-0

    E-Mail: friedhofsamt@babenhausen.de

    E-Mail: meldeamt@babenhausen.de

    E-Mail: ordnungsamt@babenhausen.de

    E-Mail: standesamt@babenhausen.de

    Weitere Informationen

    Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de