Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06257 5008-221
Telefon: 06257 5008-222
Telefax: 06257 5008-661
E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Fröhner
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-111
E-Mail: froehner@alsbach-haehnlein.de
Frau Jutta Ganser
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-222
E-Mail: ganser@alsbach-haehnlein.de
Frau Melanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 5008221
Frau Jessica Köstler
Hausanschrift
Fax: 06257 5008-661
Telefon Festnetz: 06257 5008-222
E-Mail: koestler@alsbach-haehnlein.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis