Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06257 5008-221
Telefon: 06257 5008-222
Telefax: 06257 5008-661
E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Fröhner
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-111
E-Mail: froehner@alsbach-haehnlein.de
Frau Jutta Ganser
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-222
E-Mail: ganser@alsbach-haehnlein.de
Frau Melanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 5008221
Frau Jessica Köstler
Hausanschrift
Fax: 06257 5008-661
Telefon Festnetz: 06257 5008-222
E-Mail: koestler@alsbach-haehnlein.de
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Ausweis, Pass, Reisepass