Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06257 5008-221
Telefon: 06257 5008-222
Telefax: 06257 5008-661
E-Mail: buergerbuero@alsbach-haehnlein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Fröhner
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-111
E-Mail: froehner@alsbach-haehnlein.de
Frau Jutta Ganser
Besucheranschrift
Fax: +49 6257 5008-661
Telefon Festnetz: +49 6257 5008-222
E-Mail: ganser@alsbach-haehnlein.de
Frau Melanie Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 5008221
Frau Jessica Köstler
Hausanschrift
Fax: 06257 5008-661
Telefon Festnetz: 06257 5008-222
E-Mail: koestler@alsbach-haehnlein.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §1 Abs. 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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