Kriegsopferfürsorge, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Wenn die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und aus Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten) zu bestreiten, kann "Ergänzende Hilfe" geleistet werden. Möglich sind auch einmalige Beihilfen wie etwa für Umzugs- und Heizkosten.
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Ansprechpartner
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
erforderliche Unterlagen
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
- Formanträge(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27a Bundesversorgungsgesetz (BVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe,
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
- Hessische Ämter für Versorgung und Soziales(Regierungspräsidium Gießen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Versorgungsverwaltung, Finanzielle Unterstützung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Versorgungsamt, KOF, LWV, Landeswohlfahrtsverband, Kriegsopferfürsorge