Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstr. 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr
Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Telefon: 06151 881-2388
Telefon: 06151 881-2389
Telefon: 06151 881-2466
Telefon: 06151 881-2468
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-350
Telefon: 06078 781-351
Telefon: 06078 781-352
Telefax: 06078 781-353
E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de
Internet
- https://www.gross-umstadt.de/buergerservice/abteilungen/HES:department:5727/buergerbuero-und-kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 702-690
Telefax: 06154 702-240
Internet
- https://www.ober-ramstadt.de/rathaus-und-service/verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-2350
Telefax: 06150 400-2359
E-Mail: zulassung@weiterstadt.de
Internet
- https://www.weiterstadt.de/verwaltung-service/buergerservice/kfz-zulassung/index.php
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
Telefax: 06157 988-1315
E-Mail: zulassung@pfungstadt.de
Internet
- https://www.pfungstadt.de/buergerservices/abteilungen/HES:department:4028/kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
-
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
-
gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
-
gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
-
Nachweis über die Hauptuntersuchung,
-
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Fahrzeug, Bescheinigung, Verkehr, KFZ Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung, Kfz-Brief