Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung

    Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)

    Beschreibung

    Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.

    Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.

    Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:

    • Änderung der Fahrzeugart
    • Änderung von Hubraum oder Leistung
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
    • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

    Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.

    Werden Änderungen vorgenommen, durch die
    a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird
    erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen.

    TIPP:
    Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstr. 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:

    Montag 12 Uhr bis 16 Uhr

    Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr  

    Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    Telefon: 06151 881-2388

    Telefon: 06151 881-2389

    Telefon: 06151 881-2466

    Telefon: 06151 881-2468

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

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    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

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    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-350

    Telefon: 06078 781-351

    Telefon: 06078 781-352

    Telefax: 06078 781-353

    E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de

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    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

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    Darmstädter Str. 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

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    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

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    Telefon: 06154 702-690

    Telefax: 06154 702-240

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    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedbahnstr. 6

    64331 Weiterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr

    Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr

    Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 400-2350

    Telefax: 06150 400-2359

    E-Mail: zulassung@weiterstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

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    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1210

    Telefax: 06157 988-1315

    E-Mail: zulassung@pfungstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    In allen Fällen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Nur bei Fahrzeugbriefen, die vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurden, oder bei technischen Datenänderungen, die Eintragungen im Fahrzeugbrief erfordern.
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    • Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.


    zusätzlich:

    a) bei technischen Änderungen

    • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)
    • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
    • Nachweis über die Hauptuntersuchung
    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung

    b) bei Änderung der Schadstoffklasse:

    • Einbaubescheinigung der Werkstatt
    • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

    c) bei Nachrüstung des Kat:

    • Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT

    Voraussetzungen

    Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

    Kosten

    Für die Eintragung von technischen Änderungen erhebt die Zulassungsbehörde Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob

    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen sind,
    • die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung notwendig wird und
    • die Fahrzeugdaten bereits im System vorhanden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vollmacht, KAT, Sonnendach, Zulassungsstelle, Umschlüsselung, Technische Änderung, Änderung am Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung, Zusatzheizung, Zulassungswesen, Halogenscheinwerfer, Antragsunterlagen, Erteilung der Betriebserlaubnis, Felgen, Eintragung technischer Änderungen, Kfz, Sportauspuff, Reifen, Rad, Auspuff, Tieferlegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English