Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl

    Kfz-Kennzeichen: ersetzen

    Beschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Schilder anbringen zu lassen.

    Wenn sich eine Stempelplakette und/oder die HU-Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass jeweils eine neue Plakette auf den Kennzeichenschildern angebracht wird.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung, d. h. die Vergabe eines neuen Kennzeichens, notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstr. 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:

    Montag 12 Uhr bis 16 Uhr

    Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr  

    Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    Telefon: 06151 881-2388

    Telefon: 06151 881-2389

    Telefon: 06151 881-2466

    Telefon: 06151 881-2468

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-350

    Telefon: 06078 781-351

    Telefon: 06078 781-352

    Telefax: 06078 781-353

    E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

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    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Darmstädter Str. 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-690

    Telefax: 06154 702-240

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

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    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

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    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

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    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedbahnstr. 6

    64331 Weiterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr

    Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr

    Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 400-2350

    Telefax: 06150 400-2359

    E-Mail: zulassung@weiterstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1210

    Telefax: 06157 988-1315

    E-Mail: zulassung@pfungstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    • Falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss, zusätzlich die Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU).

    Wenn die Kennzeichenschilder gestohlen wurden oder verlorengegangen sind:

    • Die o. g. Unterlagen und
    • zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Wichtige Hinweise:

    • Bei Verlust des Kennzeichens ist grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Fahrzeughalter erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht zwingend zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde abzugeben ist. Eidesstattliche Versicherungen sind auch dann anzuerkennen, wenn sie
    • vom Fahrzeughalter verfasst wurden und
    • den Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung genügen (in etwa: "Ich erkläre an Eides statt, dass .... und bin mir der Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bewusst").

    Bei Diebstahl eines Kennzeichenschildes (oder der Kennzeichenschilder) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entbehrlich, wenn eine entsprechende Bestätigung der Polizei, dass der Diebstahl angezeigt wurde, vorgelegt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Sie beträgt

    • für die Abstemplung: 2,60 Euro,
    • für die HU-Plakette: 0,50 Euro,
    • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,20 Euro.

    Ggf. entstehen zusätzlich Kosten

    • für das notwendige neue Kennzeichenschild (oder Kennzeichenschilder) ,
    • für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) (nur im Falle einer Umkennzeichnung) oder
    • für die eidesstattliche Versicherung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neue Kennzeichen beschädigte Kennzeichen, unleserliche Schilder, Verlust von Kennzeichen, fehlende Prüfplaketten, unleserliche Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English