Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
Beschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.
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Zuständigkeit
Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Darmstadt
- Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Stadt Offenbach
- Landkreis Offenbach
- Stadt Wiesbaden
- Landkreis Gießen
- Odenwaldkreis
- Landkreis Bergstraße
- Landkreis Groß-Gerau
- Main-Taunus-Kreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Landkreis Limburg-Weilburg
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Kassel
- Landkreis Kassel
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Landkreis Schwalm-Eder
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Werra-Meißner
- Landkreis Fulda
- Landkreis Vogelsberg
- Main-Kinzig-Kreis
- Wetteraukreis
Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstr. 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr
Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Telefon: 06151 881-2388
Telefon: 06151 881-2389
Telefon: 06151 881-2466
Telefon: 06151 881-2468
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
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Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
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Stichwörter
KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06078 781-350
Telefon: 06078 781-351
Telefon: 06078 781-352
Telefax: 06078 781-353
E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de
Internet
- https://www.gross-umstadt.de/buergerservice/abteilungen/HES:department:5727/buergerbuero-und-kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
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Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
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Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 702-690
Telefax: 06154 702-240
Internet
- https://www.ober-ramstadt.de/rathaus-und-service/verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde/
- Online-Terminvereinbarung
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Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-2350
Telefax: 06150 400-2359
E-Mail: zulassung@weiterstadt.de
Internet
- https://www.weiterstadt.de/verwaltung-service/buergerservice/kfz-zulassung/index.php
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
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Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1210
Telefax: 06157 988-1315
E-Mail: zulassung@pfungstadt.de
Internet
- https://www.pfungstadt.de/buergerservices/abteilungen/HES:department:4028/kfz-zulassung/
- Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
erforderliche Unterlagen
Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:
Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.
Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
- bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:
Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.
Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische)
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
- bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV): Einzelgenehmigung für FahrzeugeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Erteilung und Wirksamkeit der BetriebserlaubnisKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor Sie Ein- und Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erkundigen Sie sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Übereinstimmungsbescheinigung, Einbauten, Umbauten, Kfz-Zulassung, Fahrwerksänderungen, COC-Bescheinigung, Kfz, Gasanlageneinbau, KFZ-Zulassung, Fahrzeugzulassung, Betriebserlaubnis, Kennzeichen, Zulassung, Kraftfahrzeuge, Auto