Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

    Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

    Beschreibung

    Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

    Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

    In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.

    Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach
    • Stadt Wiesbaden
    • Landkreis Gießen
    • Odenwaldkreis
    • Landkreis Bergstraße
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf

    Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Landkreis Schwalm-Eder
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Landkreis Werra-Meißner
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Vogelsberg
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Wetteraukreis

    Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstr. 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:

    Montag 12 Uhr bis 16 Uhr

    Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr

    Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14 Uhr  

    Samstag 8:15 Uhr bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    Telefon: 06151 881-2388

    Telefon: 06151 881-2389

    Telefon: 06151 881-2466

    Telefon: 06151 881-2468

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06078 781-350

    Telefon: 06078 781-351

    Telefon: 06078 781-352

    Telefax: 06078 781-353

    E-Mail: kfz-zulassung@gross-umstadt.de

    Internet

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    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

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    Hausanschrift

    Darmstädter Str. 48

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-690

    Telefax: 06154 702-240

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    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

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    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

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    Technisch geändert am 01.08.2023

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedbahnstr. 6

    64331 Weiterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr

    Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr

    Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06150 400-2350

    Telefax: 06150 400-2359

    E-Mail: zulassung@weiterstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

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    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1210

    Telefax: 06157 988-1315

    E-Mail: zulassung@pfungstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:

    Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.

    Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
    • bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).

    Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:

    Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

    Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische)
    • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
    • bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges

    Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.

    Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie Ein- und Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erkundigen Sie sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übereinstimmungsbescheinigung, Einbauten, Umbauten, Kfz-Zulassung, Fahrwerksänderungen, COC-Bescheinigung, Kfz, Gasanlageneinbau, KFZ-Zulassung, Fahrzeugzulassung, Betriebserlaubnis, Kennzeichen, Zulassung, Kraftfahrzeuge, Auto

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de