Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung

    Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Beschreibung

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schottener Weg 3

    64289 Darmstadt

    (am Messplatz)

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 738-0

    Telefax: 06151 738-133

    E-Mail: poststelle@havs-dar.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Voraussetzungen

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

    Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

      • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
      • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
      • als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
      • In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle

    Bearbeitungsdauer

    Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hinterbliebenengeld, Witwenrente, Kriegsopfer, Waisenrente, Elternrente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English