Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
Beschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, auf den bisherigen Halter wieder zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich.
Wegen Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, finden Sie weitere Informationen unter der verlinkten Leistung "KFZ-Kennzeichen: Ungestempelt".
- KFZ-Kennzeichen: Ungestempelt(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
Online Fahrzeugzulassung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrzeugzulassung/online-dienste.html
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Weitere Informationen
Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Halters (sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt):
- alter Fahrzeugbrief oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
- Datenbestätigung oder
- Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
- ist keines dieser Papiere vorhanden: Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Bericht über die letzte HU)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- noch vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen für Sie reserviert wurde
- falls die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt, ein anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=COC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung).
Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden wird die Vorlage eines Gutachtens nach § 21 StVZO erforderlich ; dies gilt auch, wenn das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
bei Vertretung:
Wenn Sie einen Dritten mit der Wiederzulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
bei Firmen:
zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)
Anlage (zu § 1) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie als Halter des Fahrzeugs oder ein schriftlich von Ihnen bevollmächtigter Vertreter müssen bei der Zulassungsbehörde einen Antrag auf Wiederzulassung stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Wiederzulassung eines Fahrzeugs unter Beibehaltung des letzten Kennzeichens
Wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit dem bei der Außerbetriebsetzung auf das Fahrzeug reservierte Kennzeichen innerhalb eines Jahres wieder auf den gleichen Halter/die gleiche Halterin zugelassen, ist bei der Wiederzulassung die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nicht mehr erforderlich.
Bei Wiederzulassung des Fahrzeugs mit dem für das Fahrzeug reservierten Kennzeichen auf einen anderen Halter oder eine andere Halterin, muss die Zulassungsbescheinigung II vorgelegt werden, da in diesem Fall ein neuer Eintrag in die Zulassungsbescheinigung II erfolgt.
Eine Kennzeichenmitnahme von außerhalb des Zulassungsbezirks ist möglich:
- Wenn der Halter oder die Halterin gleich bleibt: Vorzulegen sind die zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ein gültiger Identitätsnachweis, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- NEU: Auch bei Wechsel des Halters oder der Halterin. Hier müssen vorgelegt werden:
- gültiger Identitätsnachweis, ggf. mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Wunschkennzeichen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Kosten
Die Gebühr für die Wiederzulassung richtet sich nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr.
Zusätzlich entstehen noch Kosten für die Kennzeichenbeschaffung, wenn diese nicht mehr verwendet werden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis:
Die Prüfung des Abgasverhaltens eines Fahrzeugs erfolgt seit dem 01.01.2010 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU). Seit diesem Zeitpunkt gibt es deshalb auch keine AU-Plakette mehr auf dem vorderen Kennzeichen.
Auch wenn die Abgasuntersuchung nunmehr Teil der HU ist, wird darüber nach wie vor ein gesonderter Prüfbericht ausgestellt. Diesen sollten Sie zusammen mit dem HU-Untersuchungsbericht aufbewahren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 03.07.2018
Stichwörter
Wiederzulassung, Zulassungsstelle, Fahrzeugzulassung, Auto Zulassung, Wiederzulassung eines Kfz, Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassung