Prüfungen von Gefahrgutfahrern Durchführung

    Gefahrgut-Transporte: Fahrzeugführer-Prüfung (inklusive ADR-Bescheinigung)

    Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

    Beschreibung

    Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

    Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.

    Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer

    Die Prüfungsdauer beträgt bei der:

    • Erstschulung
      • Basiskurs                       45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank           45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1     30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7     30 Minuten
      • Auffrischungsschulung               30 Minuten

    Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.

    ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.

    Sie können sich auch direkt an einen Schulungsveranstalter wenden (Suche über Internet oder IHK), dort die weiteren Modalitäten erfragen und sich zur Schulung anmelden. Achten Sie darauf, dass der Veranstalter eine Anerkennung einer IHK besitzt.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 26

    65183 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0611 1500-0

    Telefax: 0611 1500-222

    E-Mail: info@wiesbaden.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
    • Prüfungsbogen
    • Niederschrift

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

    Voraussetzungen

    Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.

    Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.

    Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,

    wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

    Verfahrensablauf

    Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

    • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
    • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

    Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

    Fristen

    Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Weitere Informationen

    Kurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden:
    DIHK-Informationen für Gefahrgutfahrer

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 19.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auffrischungsschulung, Gefahrgutfahrer, ADR-Schein, Basiskurs, Aufbaukurs, ADR-Schulungsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de