Hauswirtschaftshilfe
Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen.
Beschreibung
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
- bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
- bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
- bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
- bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Team Hilfe zur Pflege
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht, da hierdurch Wartezeiten vermindert werden.
Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auch unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf.
Telefonkontakte A-Z für Eingliederung und Hilfe zur Pflege 01.09.2023.pdf
Kontakt
Telefax: 06252 15-5629
E-Mail: soziales@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Katja Arnold
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5383
Frau Sonja Bräuer
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5235
Frau Katharina Heß
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5923
Frau Susanne Kopp
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5121
Frau Sarah Wörl
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5492
E-Mail: Sarah.Woerl@kreis-bergstrasse.de
Frau Meike Skriboleit
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-4154
Anne Fingerle
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5327
Frau Martina Pereira-Gonzalez
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5270
Carina Umstadt
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5321
Stadtverwaltung Zwingenberg - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Jander (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Bergstraße: Hauswirtschaftshilfe
- Rechtsgrundlage für Leistungen § 64 b SGB XII
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
Pflegesachleistung, Grundpflege, häusliche Pflegehilfe, hauswirtschaftliche Versorgung, ambulanter Pflegedienst