Anzeige Landpachtvertragsabschluss EntgegennahmeOnline erledigen

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienst

    Landpachtvertragsanzeige online

    ID: L100001_390958914

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    (Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim)

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon: 06252 155981

    Telefax: 06252 155050

    E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Walter
      Postanschrift

      Gräffstraße 5

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim

      Telefon Festnetz: 06252 155032

      E-Mail: simone.walter@kreis-bergstrasse.de

    • Herr Andreas Lösch
      Postanschrift

      Gräffstraße 5

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim

      Telefon Festnetz: 06252 155410

      E-Mail: andreas.loesch@kreis-bergstrasse.de

    • Herr Robert Schnell
      Postanschrift

      Gräffstraße 5

      64646 Heppenheim (Bergstraße)

      Telefon Festnetz: 06252 155040

      E-Mail: robert.schnell@kreis-bergstrasse.de

    Formulare

    Pachtvertrag Muster

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Untergasse 16

    64673 Zwingenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaushof
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.30 Uhr
    und 13.30 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
    Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr

    Öffnungszeiten Rathaus:
    Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen derzeit keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landpachtvertrag, landwirtschaftliche Flächen, Verpachtung, Pachtflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de