Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_383033638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Statuswechsel

    ID: L100001_383033640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100001_383033646

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    In der Gass 17

    69483 Wald-Michelbach

    Postanschrift

    Postfach 1140

    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag
    07.30 bis 12.00 Uhr

    Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen" 

    Montag:
    08.30 bis 11.30 Uhr
    ...

    Kontakt

    Telefon: 06207 947-0

    Telefax: 06207 947-170

    E-Mail: ema@wald-michelbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de