Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Online-Dienst
Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) Diebstahlsanzeige Kosten: 36,15 € (mit Direktversand) ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
Sofern der Führerschein in Verlust geraten ist, ist die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Dadurch entstehen Mehrkosten von 30,70 €.
Die Bearbeitungszeit liegt bei 3-4 Wochen.
Sofern Sie zusammen mit der Ersatzausstellung auch die Verlängerung Ihrer Klasse 2 beantragen möchten, ist die Vorlage eines allgemeinärztlichen Gutachtens und eines ärztlichen Gutachtens über das Sehvermögen erforderlich.
Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: ersetzen
Der Antrag kann auch bei der Stadt Viernheim gestellt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Laura Grosso-Mitsch
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Christine Stahan
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Margaretha Saritas
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Julia Dück
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Jutta Zimmermann
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Antrag Umtausch Ersatzführerschein
Augenärztliche Untersuchung (Zeugnis)
Ärztliche Untersuchung der Augen (Bescheinigung)
Allgemeinmedizinisches Gutachten (Fahrerlaubnis)
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro (Bürgerberatung)
Hausanschrift
Fax: 06204 988-387
Telefon Festnetz: 115(Terminvereinbarung notwendig! Nutzen Sie die Online Terminvereinbarung. Hotline 115 ohne Vorwahl)
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))
erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
- Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Kosten
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: ersetzen
Ersatzführerschein
31,30 Euro bei Abholung im Bürgerbüro
+ 30,70 Euro für eidesstattliche Erklärung
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
- Fotomustertafel der BundesdruckereiKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Hinweise für Viernheim: Fahrerlaubnis: ersetzen
Nur mit Termin!
Beachten Sie die aktuellen Hinweise unter:
www.viernheim.de/corona
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022
Stichwörter
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