Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass Ausstellung

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren

    Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

    Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

    Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    Hinweise für Viernheim: Kinderreisepass

    Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA:
    Für die Einreise in die USA gelten besondere Bestimmungen. Die bis Ende 2005 ausgestellten Kinderausweise mit Lichtbild und die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines mitreisenden Elternteiles werden für die Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert.

    Die USA verlangen für jede einreisende Person, auch für Kinder, ein eigenes maschinenlesbares Dokument mit einem biometrietauglichen Lichtbild.

    Den maschinenlesbaren Kinderreisepass, der in den Bürgerämtern seit dem 1.1.2006 ausgestellt wird, erkennen die USA für die visumsfreie Einreise nur noch an, wenn er bis zum 26.10.2006 ausgestellt wurde. Kinderreisepässe, die nach diesem Datum ausgestellt werden, erkennen die USA nicht mehr an. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass ( e-Reisepass ) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

    Links mit wichtigen Infos zur Einreise in die USA:
    Botschaft der USA

    Online-Dienste

    Statusabfrage zum beantragten Kinderreisepass

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim

    Beschreibung

    Bitte bevorzugen Sie für Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro Viernheim, die Online Terminvereinbarung! hier erhalten Sie schnell und einfach einen Termin. Hinweis: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin!

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz, Zufahrt Luisenstraße
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.))

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
    • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
    • gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
    • wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
    • wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
      • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
      • gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
    • wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
    • bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
      • gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
      • gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
    • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

    Hinweise für Viernheim: Kinderreisepass

    • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
    • evtl. alter Kinderausweis
    • Passbild (auch für Säuglinge)
      • nach den neuesten Voraussetzungen für einen Reisepass (Ausnahmen Säugling und Kleinkinder auf Anfrage).
        Lichtbilder für Kinderreisepässe müssen wie bei den Reisepässen biometrietauglich sein. Die Fotos müssen frontal aufgenommen werden.
      • Eine Fotomustertafel zur Überprüfung von Passbildern auf ihre Biometrietauglichkeit befindet sich auf den Seiten des Bundesinnenministeriums. Auskünfte erhalten Sie in unserem Bürgerbüro oder beim Auswärtigen Amt bzw. bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten.
        Fotomustertafel

    Kinder ab 10 Jahre müssen mit Vor- und Zuname unterschreiben. Passbilder können bei Bedarf aktualisiert werden. Bei geschiedenen Eltern ist die Sorgerechtsregelung vorzulegen.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

    • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
    • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

    Verfahrensablauf

    Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.

    Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.

    Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Fristen

    Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (z um Beispiel neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).

    Bearbeitungsdauer

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt beziehungsweise verlängert, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    13€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise für Viernheim: Kinderreisepass

    • 13,00 Euro für Erstantrag
    • 6,00 Euro für Verlängerung | Aktualisierung Passfoto

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.

    Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

    Bemerkungen

    Hinweise für Viernheim: Kinderreisepass

    Nur mit Termin!
    Beachten Sie die aktuellen Hinweise unter: www.viernheim.de/corona

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Namensänderung, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Änderung der Daten Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass, Bürgeramt, Urlaub, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Verlust Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Identifikation, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English