Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Viernheim: Bestattung
Beerdigungsscheine und Leichenpässe
- Beerdigungsschein: Die Beerdigung findet in Viernheim statt.
- Leichenpass: Überführung ins Ausland.
Kosten
- Beerdigungsschein: Gebührenfrei. Leichenpass: € 25,00
Benötigte Unterlagen
Sterbeurkunde. Ggf. Leichenfreigabe durch Staatsanwaltschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Stadtbetrieb Viernheim
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: +49 6204 60756-11
Telefax: +49 6204 60756-99
E-Mail: rkempf@viernheim.de
Kontaktperson
Frau Dorothee Olef (Betriebsleitung)
Herr Julian Spieck-Betzold (Friedhofsverwaltung)
Hausanschrift
Am Kirschenweg 6
68519 Viernheim
Waldfriedhof (neuer Friedhof) Am Kirschenweg 6 (Verlängerung Kirschenstrasse)
Fax: 06204 60756-99
Telefon Festnetz: 06204 60756-17
E-Mail: friedhofsverwaltung@viernheim.de
Frau Tanja Rettig (Fachbereichsleitung, stellv. Betriebsleiterin)
Stichwörter
Bauhof, Bestattungswesen, Friedhof, Friedhofsverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Todesfall, Tod, Bestatter, Beerdigung, Bestattung, Verstorben, Bestattungen, Beisetzung, Sterben, Begräbnis