Gewerbeummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Hinweise für Viernheim: Gewerbeummeldung
Änderung eines Gewerbes.
Sie müssen eine Gewerbeummeldung vornehmen wenn Sie:
- Sie den Standort Ihres Betriebs, Ihrer Zweigniederlassung oder Ihrer Zweigstelle innerhalb Viernheims verlegen
- eine andere gewerbliche Tätigkeit als bisher ausüben
- zusätzlich Waren oder Leistungen anbieten, die üblicherweise nicht zu dem bereits angezeigten Gewerbe gehören
Unser benutzerfreundliches Formular zeigt Ihnen mit einer Ausfüllhilfe, welche Inhalte eingetragen werden sollen. Nach dem Ausfüllen einfach ausdrucken und unterschreiben- Vorsprache im Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Online-Dienste
Gewerbemeldung (Online-Dienst)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Gewerbeummeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Hinweise für Viernheim: Gewerbeummeldung
Stadtverwaltung Viernheim, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Kontaktperson
Frau Gabriele Gutperle (Gewerbe, Gaststätten, Sachbearbeitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viernheim: Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder Paß
- Aufenthaltsgenehmigung
- evtl. Handelsregisterauszug (nur bei einer juristischen Person)
- Handwerkskarte.
Überwachungsbedürftige Gewerbe zusätzlich :
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug.
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Fristen
Hinweise für Viernheim: Gewerbeummeldung
Die Ummeldung eines Gewerbebetriebes ist innerhalb von 6 Wochen nach Änderung dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Hinweise für Viernheim: Gewerbeummeldung
Bitte Kassenzeichen immer angeben und per Vorkasse überweisen an: Sparkasse Starkenburg Konto: 300 40 10 BLZ 509 514 69 IBAN: DE30509514690003004010 BIC: HELADEF1HEP: Gebühr 28.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Bitte Kassenzeichen immer angeben und per Vorkasse überweisen an: Sparkasse Starkenburg Konto: 300 40 10 BLZ 509 514 69 IBAN: DE30509514690003004010 BIC: HELADEF1HEP 5 Euro für Ausstellung einer Bestätigung auf Antrag: Gebühr 8.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ummeldung, Gewerbe, Gewerbeummeldung