Melderegisterauskunft Erteilung einfachOnline erledigen

    Einfache Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine Person und möchten deren Familienname, Vorname, Doktorgrad oder derzeitige Anschrift erfahren? Dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskünfte für Privatpersonen

    Sie planen ein Klassentreffen oder haben einen guten Freund/eine gute Freundin aus den Augen verloren. Wenn die Person in Viernheim gewohnt hat, so können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten. Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor- und Familiennamen und aktuelle Anschrift.

    Bitte senden Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:

    Stadtverwaltung Viernheim
    Bürgerbüro
    Kettelerstr. 3
    68519 Viernheim

    Die Verwaltungsgebühr ist vorab zu zahlen

    Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 9 Euro.

    Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen, erteilen wir die Auskünfte nur nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr.

    Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Verrechnungsscheck oder einen Einzahlungsbeleg bei.

    Bankverbindung
    Sparkasse Starkenburg
    IBAN: DE30509514690003004010
    BIC: HELADEF1HEP

    Verwendungszweck: Private Melderegisterauskunft

    Benötigte Unterlagen

    Angaben zur gesuchten Person:

    • Vor- und Familienname
    • letzte bekannte Adresse in Viernheim
    • falls vorhanden Geburtsdatum und Geburtsort oder Alter

    Melderegisterauskünfte für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung

    Internet-Portal für den Abruf von Melderegisterdaten

    Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen. Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren:
    Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.

    Falls Sie Interesse haben, Melderegisterauskünfte online abzufragen, können Sie Ihr persönliches Angebot unter ZEMA Hessen anfordern:

    Internetportal ZEMA Hessen

    Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet und das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes.

    Online-Dienst

    Einfache Melderegisterauskunft Online

    ID: L100001_370869515

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Maestro-Card, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Barzahlung), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft

    Verwaltungsgebühr 9.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Bemerkungen

    Hinweise für Viernheim: Melderegisterauskunft

    Nur mit Termin!
    Beachten Sie die aktuelle Hinweise unter: www.viernheim.de/corona

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de