Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären
Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Beschreibung
Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.
Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.
Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als "entschuldigt" oder "unentschuldigt".
Online-Dienst
Rücktritt von der theoretischen Prüfung online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Internet
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 531 23554299
Telefon Festnetz: +49 531 23554280
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise, zum Beispiel ein Attest
- bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.
Voraussetzungen
- Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
- Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
- Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.
Rechtsgrundlage(n)
- Prüfungsordnung zur Durchführung der Theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-BundesamtKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Verfahrensablauf
Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
- Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.
Fristen
Antragsfrist: 3 Tage (nach Prüfungstermin)
Bearbeitungsdauer
3 bis 7 Tage (Eine Rücktrittserklärung kann erst nach fristgerechtem Eingang der beschriebenen schriftlichen Nachweise bearbeitet und damit berücksichtigt werden. Die Erteilung des Prüfungsbescheids erfolgt zeitnah nach der Antragstellung.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Beitrag kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.
Weitere Informationen
- Informationen zum Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-BundesamtsKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur Theoretischen Prüfung für Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-BundesamtsKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Häufige Fragen (FAQ) zur Theoretischen Prüfung für Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-BundesamtsKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023
Stichwörter
Prüfling, Bevollmächtigter, Theorie, Bevollmächtigte, Syllabus, Abnahme, Theoretische Prüfung, Rücktritt, Prüfung, Prüfender, Prüfende, Piloten, Antrag, Luftfahrt, Theorieprüfung, Übermittlung, Pilotinnen, Sprechfunkprüfung, Prüferin, Lizenz, Person, Prüfungssitzung, Prüfer