Fahrerlaubnis Umschreibung

    Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Achtung:

    Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag Umtausch Ersatzführerschein
    Augenärztliche Untersuchung (Zeugnis)
    Ärztliche Untersuchung der Augen (Bescheinigung)
    Allgemeinmedizinisches Gutachten (Fahrerlaubnis)

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Rimbach - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    64668 Rimbach

    Parkmöglichkeiten

    Frauenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06253 809-22

    E-Mail: buergerservice@rimbach-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein

    Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Benötigte Unterlagen:

    Die Auflistung gilt für den Regelfall. Ggf. kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

    Achtung: Die Vorlage eines Sehtests oder eines augenärztlichen Zeugnisses anstelle eines Sehtests reicht nicht aus, um einen Sehhilfeeintrag streichen zu lassen. Sie benötigen ein  augenärztliches Gutachten . Das Kontrastsehen, Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit müssen überprüft werden. Ferner ist die Angabe des Augenarztes erforderlich, dass keine Sehhilfe mehr getragen werden muss und ob Nachuntersuchungen erforderlich sind.

    "Bei Abholung durch eine/n Dritten: Vollmacht, alter Führerschein, Ausweise von Führerscheininhaber*in und Bevollmächtigten".

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Bemerkungen

    Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Nach einer EU-Verordnung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.

    Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde in die Fahrerlaubnisverordnung ein differenzierter Stufenplan zum Umtausch der Führerscheindokumente aufgenommen.

    Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen spätestens bis 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 gilt. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die ca. 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht die Fahrerlaubnisverordnung von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

    Hierzu beachten Sie bitte die nachfolgende Aufstellung:

    Umtauschfristen alter Papierführerscheine nach Geburtsjahr der Inhaberin/des Inhabers

    Geburtsjahr: vor 1953 - Umtauschfrist: 19.01.2033

    Geburtsjahr: 1953 - 1958  - Umtauschfrist: 19.01.2022

    Geburtsjahr: 1959 - 1964 - Umtauschfrist: 19.01.2023

    Geburtsjahr: 1965 - 1970 - Umtauschfrist: 19.01.2024

    Geburtsjahr: 1971 oder später - Umtauschfrist: 19.01.2025

    Umtauschfristen von EU-Kartenführerscheinen (ausgestellt vom 01.01.1999 - 19.01.2013)

    Ausstelldatum Führerschein: 1999 - 2001 - Umtauschfrist: 19.01.2026

    Ausstelldatum Führerschein: 2002 - 2004 - Umtauschfrist: 19.01.2027

    Ausstelldatum Führerschein: 2005 - 2007 - Umtauschfrist: 19.01.2028

    Ausstelldatum Führerschein: 2008 - Umtauschfrist: 19.01.2029

    Ausstelldatum Führerschein: 2009 - Umtauschfrist: 19.01.2030

    Ausstelldatum Führerschein: 2010 - Umtauschfrist: 19.01.2031

    Ausstelldatum Führerschein: 2011 - Umtauschfrist: 19.01.2032

    Ausstelldatum Führerschein: 2012-18.01.2013 - Umtauschfrist: 19.01.2033

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Umtausch, Führerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, alter Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de