Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Laura Grosso-Mitsch
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Christine Stahan
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Margaretha Saritas
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Julia Dück
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Jutta Zimmermann
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Antrag Umtausch Ersatzführerschein
Augenärztliche Untersuchung (Zeugnis)
Ärztliche Untersuchung der Augen (Bescheinigung)
Allgemeinmedizinisches Gutachten (Fahrerlaubnis)
Gemeinde Rimbach - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Frauenparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06253 809-22
E-Mail: buergerservice@rimbach-odw.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Benötigte Unterlagen:
Die Auflistung gilt für den Regelfall. Ggf. kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.
Achtung: Die Vorlage eines Sehtests oder eines augenärztlichen Zeugnisses anstelle eines Sehtests reicht nicht aus, um einen Sehhilfeeintrag streichen zu lassen. Sie benötigen ein augenärztliches Gutachten . Das Kontrastsehen, Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit müssen überprüft werden. Ferner ist die Angabe des Augenarztes erforderlich, dass keine Sehhilfe mehr getragen werden muss und ob Nachuntersuchungen erforderlich sind.
"Bei Abholung durch eine/n Dritten: Vollmacht, alter Führerschein, Ausweise von Führerscheininhaber*in und Bevollmächtigten".
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Nach einer EU-Verordnung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde in die Fahrerlaubnisverordnung ein differenzierter Stufenplan zum Umtausch der Führerscheindokumente aufgenommen.
Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen spätestens bis 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 gilt. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die ca. 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht die Fahrerlaubnisverordnung von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Hierzu beachten Sie bitte die nachfolgende Aufstellung:
Umtauschfristen alter Papierführerscheine nach Geburtsjahr der Inhaberin/des Inhabers
Geburtsjahr: vor 1953 - Umtauschfrist: 19.01.2033
Geburtsjahr: 1953 - 1958 - Umtauschfrist: 19.01.2022
Geburtsjahr: 1959 - 1964 - Umtauschfrist: 19.01.2023
Geburtsjahr: 1965 - 1970 - Umtauschfrist: 19.01.2024
Geburtsjahr: 1971 oder später - Umtauschfrist: 19.01.2025
Umtauschfristen von EU-Kartenführerscheinen (ausgestellt vom 01.01.1999 - 19.01.2013)
Ausstelldatum Führerschein: 1999 - 2001 - Umtauschfrist: 19.01.2026
Ausstelldatum Führerschein: 2002 - 2004 - Umtauschfrist: 19.01.2027
Ausstelldatum Führerschein: 2005 - 2007 - Umtauschfrist: 19.01.2028
Ausstelldatum Führerschein: 2008 - Umtauschfrist: 19.01.2029
Ausstelldatum Führerschein: 2009 - Umtauschfrist: 19.01.2030
Ausstelldatum Führerschein: 2010 - Umtauschfrist: 19.01.2031
Ausstelldatum Führerschein: 2011 - Umtauschfrist: 19.01.2032
Ausstelldatum Führerschein: 2012-18.01.2013 - Umtauschfrist: 19.01.2033
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Umtausch, Führerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, alter Führerschein