Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Rimbach - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Frauenparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: Rathausparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06253 809-22
E-Mail: buergerservice@rimbach-odw.de
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
elektronische Unterschrift, Perso, sperren, neu, qualifizierte elektronische Signatur, Perser, ePA, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, digitale Unterschrift, PA