Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_398317241

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Lastenzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397760

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847417

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Mietzuschuss Erhöhungsantrag online

    ID: L100001_395941020

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Mietzuschuss Erstantrag online

    ID: L100001_391397759

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

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    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag online

    ID: L100001_396847416

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Hinweise für Bergstraße: Wohngeld

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung des Kreises Bergstraße oder können hier ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Von dort werden diese umgehend an den Kreis Bergstraße weitergeleitet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf:

    Telefonkontakte A-Z der Wohngeldbehörde ab 05.02.2024.pdf

    Kontakt

    Telefax: 06252 15-5629

    E-Mail: wohngeld@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Wohngeld - Antrag - Mietzuschuss
    Wohngeld - Antrag - Lastenzuschuss

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Rimbach - Standesamt/Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    64668 Rimbach

    Parkmöglichkeiten

    Frauenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06253 809-50

    E-Mail: standesamt@rimbach-odw.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeldstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English