Sperrbezirk

    Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

    Beschreibung

    Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

    Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

    Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

    Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

    In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
     

    Zuständigkeit

    • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
    • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
       

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 3

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsrecht@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neckarsteinach - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 7

    69239 Neckarsteinach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1 S2
    • Haltestelle: Schiff
      Linien:
      • Bus: Linie BRN Linie 735

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06229 9200-18

    E-Mail: ordnungsamt@neckarsteinach.de

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-6100(Servicetelefon -5116)

    Telefax: +49 6151 12-5147

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrbezirksverordnung, Prostitutionsgesetz, Sperrgebiet, Prostitution, sittenwidrig, sexuelle Dienstleistungen, Bordell, Sperrbezirk, Dirne, Sittenwidrigkeit, Prostituierte, Dirnenlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English