Gewerbe überwachungsbedürftig
Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Ordnung, Verkehr, Soziales, Kultur, Sport
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Um Wartezeiten zu
vermeiden, besteht
nach wie vor die
Möglichkeit, einen
individuellen Termin
zu buchen:
telefonisch über die
Behördennummer 115,
für Angelegenheiten
des Einwohnerservice
online unter dem Link:
https://tevis.ekom21.de/mah/
Kontakt
Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)
Telefax: 06209 808-49
E-Mail: ordnungsamt@moerlenbach.de
Kontaktperson
Frau Mine Tunca
Frau Christina Schneider
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
- Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.
Voraussetzungen
Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Stichwörter
Perlen, Edelmetalle, Fahrräder, Lederbekleidung, Dietrich, Überprüfungspflichtig, Autohandel, Vermittlung, Partnerbörse, Gebrauchtwarenhandel, Gebrauchtwagen, Konsumgüter, Edelsteine, Schmuck, Überwachungsbedürftig, Kfz, Pelzbekleidung, Erzeugnisse, Gold, Ehevermittlung, Zuverlässigkeitsprüfung, Sicherungsanlagen, Autos, Gebrauchtwagenhandel, Öffnungswerkzeuge, Gewerbe, Schlüsseldienst, Unterhaltungselektronik, Handel, Teppiche, Luxuskonsumgüter, Verkauf, Partnervermittlung, Fotoapparaten, Auskunfteien, Gebäudesicherungseinrichtungen, Computer, Kraftfahrzeuge, Platin, Gewerbeanmeldung, optisch, Reisen, gebraucht, Hochwertige, Unterkunftsvermittlung, Detekteien, Silber, Videokameras, Altmetalle, Reisebüro