elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Hier erhalten Sie Informationen zur Änderungen der PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises.
    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause oder
    • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

    In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

    • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
    • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
    • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
    • die PIN blockiert ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten im Standesamt  weiter unten.

    __________________________

    Einwohnerservice:

    Montag und Freitag: 07:30 bis
    12:00 Uhr
    Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 17:00
    Uhr
    Mittwoch: geschlossen

    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/.

    Kontakt

    Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)

    Telefax: 06209 808-49

    E-Mail: einwohnerservice@moerlenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Perser, neu, PA, Online-Ausweisfunktion, ePA, neuer Personalausweis, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, nPA, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English