Personalausweis Meldung

    Personalausweis Meldung

    Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe

    Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten im Standesamt  weiter unten.

    __________________________

    Einwohnerservice:

    Montag und Freitag: 07:30 bis
    12:00 Uhr
    Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
    und 13:00 bis 17:00
    Uhr
    Mittwoch: geschlossen

    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/.

    Kontakt

    Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)

    Telefax: 06209 808-49

    E-Mail: einwohnerservice@moerlenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, Perso, ePA, PA, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English