Anzeige einer StraußwirtschaftOnline erledigen

    Straußwirtschaft anzeigen

    Beschreibung

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Ordnung, Verkehr, Soziales, Kultur, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:
    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen:
    telefonisch über die
    Behördennummer 115,
    für Angelegenheiten
    des Einwohnerservice
    online unter dem Link: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/

    Kontakt

    Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)

    Telefax: 06209 808-49

    E-Mail: ordnungsamt@moerlenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Voraussetzungen

    • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
    • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

    Hinweis:

    Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

    • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
    • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
    • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
       

    Fristen

    Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 08.05.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gastwirtschaft, Gaststättengewerbe, Apfelwein, Gaststatte, Ausschankgenehmigung, Gaststättenbetrieb, selbsterzeugter Wein, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Schankerlaubnis, Gaststättenkonzession, Gaststättenerlaubnis, Gaststättengestattung, Gaststätte, Ausschank von selbsterzeugtem Wein, Wirtshaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de