Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Hinweise für Bergstraße: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Kreis Bergstraße vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung durchgeführt:
Tierkörperbeseitigungsanlage
Seehof, Außerhalb 5
68623 Lampertheim-Hüttenfeld
Telefax +49 (0) 6256 1688
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Tierseuchen
Adresse
Postanschrift
Odenwaldstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
Telefon: 06252 15-5977
Telefax: 06252 15-5928
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Dr. Britta Klevenz
Postanschrift
Odenwaldstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5976
Fax: 06252 15-5928
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 5967-0
Telefax: +49 6251 5967-150
E-Mail: ordnungsamt@lorsch.de
Kontaktperson
Herr Rainer Dluzak (Fachdienstleiter)
Internet
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6846
Telefax: +49 6151 12-6498
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Tierkörper, HMUKLV, Tierkörperbeseitigung, Hundehaltung, Kaninchenhaltung, Tierkörperverwertung, Tierkörperbeseitiger, Heimtiere, Haustiere, Tierbestattung