Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstraße 2

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06251 5967-0

    Telefax: +49 6251 5967-150

    E-Mail: ordnungsamt@lorsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Obdachloser, Obdachlosigkeit, Clochard, Bettler, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachlosenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English