Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: +49 6251 5967-400

    E-Mail: steueramt@lorsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06251 5967-0

    Telefax: 06251 5967-100

    E-Mail: info@lorsch.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Gebühr, Kloakewasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English